Dreijährige Kündigungsfrist ist zu lange
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- Erstellt: Mittwoch, 17. Januar 2018 19:55
Der Fachkräftemangel führt dazu, dass sich Arbeitgeber Gedanken machen müssen, wie man Mitarbeiter langfristig an den Arbeitgeber binden kann. Dass auch hier gewisse Grenzen zu beachten sind, das hat nun das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil ausgeführt. Der Entscheidung des BAG (BAG, Urteil vom 26. Oktober 2017, Az: 6 AZR 158/16) lag der Sachverhalt zugrunde, dass ein Arbeitgeber im Gegenzug zu einer deutlichen Lohnerhöhung von 1.400 EUR auf 2.400 EUR eine dreijährige Kündigungsfrist vereinbart hatte. Diese Vereinbarung benachteiligt den Arbeitnehmer, entschied das BAG.