Die von Banken erhobenen Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen verstoßen gegen geltendes Recht! Zu diesem Ergebnis kommt eine Reihe von Oberlandesgerichten, die sich mit entsprechenden Entgeltklauseln beschäftigen mussten (so z.B. OLG Dresden (8 U 562/11)). Die Erhebung von Bearbeitungsgebühren für Darlehen ist im Kreditwesen weit verbreitet, so dass diese Entscheidung von großer Bedeutung für die Privatkunden ist.
Seit dem 01.01.2013 enthält die Düsseldorfer Tabelle höhere Selbstbehaltsätze für Unterhaltspflichtige. Zuvor war die Tabelle zuletzt vor zwei Jahren angepasst worden. Für Erwerbstätige wurde der Selbstbehalt von 950 Euro auf nunmehr 1.000 Euro erhöht. Bei dem nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten beträgt der Selbstbehalt seit Jahresanfang 800 Euro anstatt vorher 770 Euro.
Ist das Arbeitsverhältnis gestört, so wird der Arbeitnehmer häufig vom Arbeitgeber nach Hause geschickt, mit der, teilweise schriftlichen, Mitteilung, er sei nun freigestellt.
Was heisst dies aber nun für das Arbeitsverhältnis? In der Regel läuft das Arbeitsverhältnis in diesem Fall bis zum Kündigungsende ganz normal weiter. Der Arbeitnehmer erhält üblicherweise auch weiterhin seine Vergütung.
Immer wieder taucht die Frage von Arbeitnehmern auf: Was ist mit dem Überstunden?! Verlangt ein Arbeitnehmer Arbeitsvergütung für Überstunden, so hat er zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalzeit übersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat.
Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer regelmäßig Überstunden ableistet, empfiehlt sich die Dokumentation der Arbeitszeit. Darüber hinaus ist es sinnvoll, auch zu dokumentieren, ob die Mehrarbeit aufgrund von Weisungen des Arbeitgebers erfolgte und welche Arbeiten konkret geleistet wurden. Wenn dies alles gegeben ist, bestehen gute Chancen, die Überstunden auch bezahlt zu bekommen.
Häufig taucht im Falle einer Trennung und anstehenden Scheidung die Frage auf, wann das Erbrecht des Ehepartners eigentlich endet.
Das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners sowie Pflichtteilsrecht endet nicht erst mit Rechtskraft der Scheidung, sondern nach § 1933 BGB schon dann, wenn der verstorbene Erblasser im Todeszeitpunkt einen wirksamen Scheidungsantrag gestellt hatte und der Antrag dem Überlebenden zugestellt wurde.