Seit dem 01.01.2013 enthält die Düsseldorfer Tabelle höhere Selbstbehaltsätze für Unterhaltspflichtige. Zuvor war die Tabelle zuletzt vor zwei Jahren angepasst worden. Für Erwerbstätige wurde der Selbstbehalt von 950 Euro auf nunmehr 1.000 Euro erhöht. Bei dem nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten beträgt der Selbstbehalt seit Jahresanfang 800 Euro anstatt vorher 770 Euro.

Dies gilt jeweils gegenüber Kindern bis zum 21. Lebensjahr. Bei volljährigen Kindern wurde im Übrigen der Selbstbehalt auf 1.200 Euro festgesetzt. Dies bedeutet eine Erhöhung von 50 Euro.

Der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten wurde ebenfalls verändert und liegt nun aktuell bei 1.100 Euro (bis 31.12.2012 lag er bei 1.050 Euro).

Zugleich wurde der Selbstbehalt bei Elternunterhalt von 1.500 Euro auf 1.600 Euro erhöht.

Da diese Änderungen u.U. Auswirkungen auf die zu zahlenden Unterhaltsbeträge haben können, ist es sinnvoll, Ansprüche auf Unterhalt bzw. Unterhaltszahlungen von einem im Familienrecht visierten Rechtsanwalt regelmäßig überprüfen zu lassen. Rechtsanwältin Maike Schott berät Sie gerne bei Fragen rund um das Unterhaltsrecht.